Rechtsprechung
   BSG, 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12522
BSG, 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87 (https://dejure.org/1988,12522)
BSG, Entscheidung vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87 (https://dejure.org/1988,12522)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 123/87 (https://dejure.org/1988,12522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,12522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 2390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86

    Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld

    Auszug aus BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 123/87
    Zu den Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Sinne des § 112 Abs. 3 AFG gehören auch Tage, für die der Arbeitnehmer Urlaubsentgelt erhalten hat (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 30).

    Die genannten Bestimmungen des SGB 4 und der ArEV zum Arbeitsentgelt im Sinne des Beitragsrechts sind zwar auf das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung nicht unmittelbar anwendbar, ihr allgemeiner Charakter erlaubt es jedoch, sie zur Auslegung des Begriffs "Arbeitsentgelt" auch im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung entsprechend heranzuziehen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder die Besonderheiten der jeweiligen Regelung dem entgegenstehen (BSG SozR 4100 § 68 Nr. 3 und SozR 4100 § 112 Nr. 30).

    Ist der Bemessung des Alg Urlaubsentgelt zugrunde zu legen, so sind darin enthaltene Anteile für Mehrarbeitszeitzuschläge nicht zu berücksichtigen (SozR 4100 § 112 Nr. 30).

  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 31/85

    Anwendung des § 1 ArEV im Rehabilitationsrecht

    Auszug aus BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 123/87
    Zu dem der Berechnung des Arbeitslosengeldes (Alg) zugrunde zu legenden Arbeitsentgelt gehören nicht lohnsteuer- und beitragsfreie Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (Fortführung von BSG vom 21.8.1986 - 11b RAr 31/85 = BSGE 60, 201 = SozR 4100 § 59 Nr. 4).

    Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, daß regelmäßig gezahlte lohnsteuerfreie Zulagen nicht zu dem (Arbeits-)Entgelt rechnen, das der Berechnung des Übergangsgeldes nach § 59 Abs. 2 AFG zugrunde liegt (BSGE 60, 201 = SozR 4100 § 59 Nr. 4).

  • BFH, 26.10.1984 - VI R 199/80

    In den Mutterschutzlohn eingeflossene Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 123/87
    Nach § 3b EStG sind Zuschläge nur für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei, nicht aber Zuschläge in Form der Lohnfortzahlung für nicht geleistete Arbeit (zum Mutterschutzlohn nach § 11 Mutterschutzgesetz BFHE 142, 146).
  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80

    Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 123/87
    Es ist der Revision zwar darin zu folgen, daß das im Bereich der Sozialversicherung geltende Prinzip der Relation zwischen Beitrag und Versicherungsleistung nicht in dem strengen Sinne gilt, daß sich die Leistungsbemessung ausnahmslos an den Grundlagen für die Beitragsberechnung auszurichten hätte (vgl BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 18 S 66 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - L 6 BA 33/21
    Somit sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete SFN-Arbeit nach § 3b EStG steuerfrei, nicht aber SFN-Zuschläge, die im Rahmen der Entgeltfortzahlung für nicht geleistete Arbeit anfallen (so auch: BSG , Urteil vom 14.06.1988 - Az.: 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 18; BAG, Urteil vom 29.07.1980 - 6 AZR 231/78, juris, Rn. 18; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 02.02.2011- 6 K 151/10, juris, Rn. 24; Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.1977 - 2 Sa 1322/76, juris).

    Die steuer- und beitragspflichtig gezahlten SFN-Zuschläge gehören dementsprechend insoweit zum Bemessungsentgelt, als es auf tatsächlich nicht geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit entfällt ( BSG , Urteil vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 19; vgl. auch BSG , Urteil vom 21.04.1988 - 7 Rar 71/86, juris, Rn 17, 18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    SFN-Zuschläge gehören dementsprechend zum Bemessungsentgelt (BSG, Urteil vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 19; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.04.1988 - 7 Rar 71/86, juris, Rn 17, 18; vgl. zum Vorstehenden auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2022 - L 6 BA 33/21 -, Rn. 57, juris - Revision beim BSG anhängig: B 12 BA 5/22 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    SFN-Zuschläge gehören dementsprechend zum Bemessungsentgelt (BSG, Urteil vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 19; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.04.1988 - 7 Rar 71/86, juris, Rn 17, 18; vgl. zum Vorstehenden auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2022 - L 6 BA 33/21 -, Rn. 57, juris - Revision beim BSG anhängig: B 12 BA 5/22 R).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 1/88

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    Zu ihrer Auslegung ist auf die Ausgestaltung der Begriffe Arbeitsentgelt, Beschäftigter, Beschäftigungsverhältnis und Arbeitgeber in den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Viertes Buch (SGB IV) zurückzugreifen, obgleich diese nach § 173a AFG i.V.m. § 1 Abs. 2 SGB IV nur für die Beitragspflicht entsprechend gelten, wie zum "Arbeitsentgelt" iS des § 112 AFG bereits entschieden ist (BSGE 63, 149, 151; SozR 4100 § 112 Nr. 40 auf S 191).
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94

    Arbeitslosengeld - Unbillige Härte - Beitrittsgebiet - Währungsumstellung

    Unter Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 AFG ist das beitragspflichtige Entgelt im Bemessungszeitraum zu verstehen (vgl BSGE 63, 149 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 40).
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 90/93

    Anspruch auf ein höheres Altersübergangsgeld - Berücksichtigung einer höheren

    Solche lohnsteuer- und beitragsfreien Zulagen sind aber bei dem erzielten Arbeitsentgelt nicht zu berücksichtigen, es sei denn, sie werden für nicht geleistete Arbeit steuer- und beitragspflichtig gezahlt, zB als Urlaubsentgelt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 40).
  • LSG Hessen, 29.01.1992 - L 6 Ar 1017/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Aufwendungsersatz für Fahrten zwischen Wohnung

    Da sie danach gemäß den oben zitierten Lohnsteuerrichtlinien 1984 somit gerade keinen Aufwendungsersatz mehr darstellten, ist der als Fahrgeld abgerechnete und steuerfrei gewährte Fahrgeldzuschuß somit in Zeiträumen vom 15. Juli bis 17. August 1986 und vom 25. August bis 5. Oktober 1986 zur steuer- und beitragspflichtigen Lohnersatzleistung geworden (so auch im Falle der Weitergewährung lohnsteuer- und beitragsfreier Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Wege der Lohnfortzahlung BSG, Urteil vom 14. Juni 1988, Az.: 11/7/RAr 123/87 in SozR 4100 § 112 Nr. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht